Schutzkonzept für Veranstaltungen in der Ev. Freikirche Immanuel e.V. (Scheckenheide 2a, 33605 Bielefeld) in der Zeit der Corona-Pandemie
Die Verantwortung für den Erlass und die Steuerung von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona Virus trägt die Leitung der Gemeinde.
Maßnahmen
- Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass niemand zu unseren Veranstaltungen kommen darf, der/die Symptome hat bzw. sich nicht ganz gesund fühlt.
- Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Dazu werden Abstandsschilder zur Erinnerung aufgestellt.
- Der Mindestabstand darf beim Zusammentreffen von einem Hausstand und max. einer weiteren Person eines anderen Hausstands unterschritten werden.
- Falls eine Mitgliederversammlung durchgeführt wird, sollen die gleichen Vorkehrungen wie bei der Durchführung eines Gottesdienstes eingehalten werden. Der Vorstand und die Mitgliederversammlung sind rechtlich vorgesehene Gremien eines e.V. (vgl. u.a. § 32 BGB); Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung sind nur unter den aktuellen Vorgaben zulässig.
- Mund-und-Nase-Schutz muss vor, während und nach dem Gottesdienst (sowie anderen Veranstaltungen) getragen werden. Dieser Mundschutz muss ein medizinischer Mundschutz sein- Auf dem Außengelände muss auch Mundschutz getragen werden.
- Sichergestellt wird die Einhaltung der begrenzten Personenzahl durch ein Online- Anmeldesystem im Vorfeld.
- Ein Ordnungsdienst ist eingerichtet, der die Einhaltung dieser Maßnahmen durchführt und kontrolliert.
- Es stehen in ausreichendem Maße Flüssigseifen, Handtuchpapier- und Desinfektionsspender zur Verfügung; diese sind regelmäßig zu nutzen.
- Auf regelmäßiges Lüften wird geachtet, da dies die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener Erreger reduziert.
- Die Kollekte wird vorzugsweise bargeldlos eingesammelt. Kollektenbeutel gehen nicht durch die Reihen, sondern es steht eine Spendenbox am Ausgang/Eingang bereit.
- Beim Abendmahl kommt Einweggeschirr zur Anwendung. Das zuvor mit Handschuhen portionierte Brot und Traubensaft wird den Teilnehmenden bereitgestellt. Der Mindestabstand wird gewahrt. Das Einweggeschirr wird entsorgt.
- Der gemeinsame Gesang ist aufgrund der aktuellen Verordnung wieder erlaubt.
- Gemeinsame Mahlzeiten/ Kaffeetrinken nach dem Gottesdienst finden noch nicht statt.
- Die Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmenden inkl. Zeitpunkt des Gottesdienstbesuches werden in einer Liste festgehalten, um Infektionsketten nachvollziehen zu können. Datenschutzrichtlinien werden beachtet!
- Die Gemeinde informiert über die Hygienestandards und Maßnahmen durch Ansagen vor Ort und Aushänge.
Stand: Juni 2021