Hygienekonzept für die Nachwuchsarbeit

Hygienekonzept für die Nachwuchsarbeit

Corona-Hygienekonzept für die Nachwuchsarbeit in der Immanuel Gemeinde

Gruppen:

  • Minis und Schäfchen (3-5 Jahre)
  • KiGo (6-8 Jahre)
  • Bibelentdecker und Jungschar (9-12 Jahre)
  • Teeny (13-15 Jahre)

Das Schutzkonzept basiert auf allgemeinen Verordnungen (z.B. CoronaSchV) Handlungsempfehlungen, Empfehlungen der Bundesregierung und Eckpunkten des neuen Arbeitsschutzstandards.

Maßnahmen zum Schutz vor Coronaviren

Diese Maßnahmen und Handlungshilfen beziehen sich ausschließlich auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie. Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen tragen Vorstand und Gemeindeleitung entsprechend dem Ergebnis des Schutzkonzeptes.

Das Schutzkonzept soll die Grundlage für einen wirksamen Schutz zur Verhütung von Ansteckungsgefahren während der Treffen der Kindergruppen bieten. Es hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bei Bedarf, um spezifische Punkte zu ergänzen. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die Teilnehmer sich trotz aller Schutzmaßnahmen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren können.

  • Teilnehmende (Mitarbeiter/Kinder/Eltern) dürfen nur gesund teilnehmen. Personen mit Symptomen wie Racheschmerzen, Husten, Schnupfen, Fieber, sonstigen Symptomen einer Atemwegserkrankung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall müssen zuhause bleiben! Auch Ansteckungsverdächtige auf Covid-19 können nicht teilnehmen.
  • Es dürfen nur Kinder teilnehmen, wenn deren Erziehungsberechtigten mit der Beachtung der Regelungen einverstanden sind.
  • Grundsätzlich sind Hygieneregeln (Händewaschen vor und nach dem Gottesdienst bzw. Hände desinfizieren am Eingang des Gemeindehauses) sowie ein Abstand zwischen den Personen von 1,5 m einzuhalten. In den Räumen müssen Kinder (mit Ausnahme der jüngsten Gruppe) und Mitarbeiter einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen. – während des Kindergottesdienstes (bzw. der Jungschar, Teeny) können Kinder aus 2 Haushalten (i.d.R. Kleingruppen mit 2 Kindern) ohne Einhaltung des o.g. Abstands zusammensitzen. Zwischen den Kleingruppen muss ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden. – zu enges Nebeneinandersitzen in den o.g. Gruppen und Körperkontakt ist zu vermeiden.
  • Das Verabreichen von losen Speisen und Getränken findet nicht statt (Ausnahme: Abgepackte Lebensmittel zu besonderen Anlässen). Im Normalfall soll jedes Kind seine eigene Trinkflasche dabeihaben.
  • Für ausreichende Belüftung muss gesorgt werden.
  • Alle Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung werden von den verantwortlichen Mitarbeitern mit Namen, Adresse bzw. Tel. Nr. in einer Liste erfasst. Die Liste ist 4 Wochen aufzubewahren und anschließend zu vernichten. Die Liste (incl. Anwesenden Mitarbeitern/bzw. Eltern) ist bei Helmut Matis abzugeben.

Stand: Juni 2021